​Erste Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“

Verlängerte Antragsfristen

Am 1. Januar 2022 ist eine Änderungsbekanntmachung der ersten Förderlinie des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ in Kraft getreten. Die Corona-Pandemie erschwert es vielen Ausbildungsbetrieben, weiterhin junge Menschen auszubilden. Daher können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Ausbildungsprämie oder andere Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beantragen. Das Förderprogramm richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von der Corona-Krise betroffen sind.

Anträge für Ausbildungsprämien (plus), für Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit sowie für den „Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen“ können nunmehr bis zum 15. Mai 2022 gestellt werden. Die ursprünglich vorgesehenen Antragsfristen (31. Dezember 2021 für Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit; 15. Februar 2022 für Ausbildungsprämien (plus) sowie 31. Juli 2021 für den „Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen“) wurden damit verlängert. Weitere Informationen zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ finden Sie hier.