Der Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) begrüßt die heutige Entscheidung des Deutschen Bundestags über das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken. „Die Vertragsbestätigung in Textform bei telefonisch vereinbarten Wett- und Lotteriedienstleistungen und das Schließen der Regelungslücke zum Einsatz automatischer Anrufmaschinen sind ganz im Sinne der kundenorientierten Servicewirtschaft in Deutschland“, sagt CCV Präsident Manfred Stockmann.
Der Erhöhung des Bußgelds nach § 20 UWG von 50.000 auf bis zu 300.000 Euro misst der Verband eher eine symbolische als eine tatsächliche Wirkung bei. „Der Gesetzgeber wird damit Kriminelle nicht wirklich abschrecken. Eine effektive Strafverfolgung durch die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften wäre hier der bessere Weg gewesen“, so Stockmann.
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