Auch im Bereich des Verbraucherschutzes
Mit der 9. GWB-Novelle (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) erhält das Bundeskartellamt auch weiterreichende Kompetenzen im Verbraucherschutz.
Hiernach darf die Behörde Sektoruntersuchungen mit verbraucherschutzrechtlichem Bezug durchführen. Sektoruntersuchungen sind Analysen von Strukturen und Wettbewerbsbedingungen in bestimmten Wirtschaftszweigen, etwa durch umfassende Auskunftsersuchen gegenüber Unternehmen. Das Bundeskartellamt kann nun entsprechend Marktbedingungen erforschen, um verbrauchergefährdende Beschränkungen aufzudecken und Lösungen zu entwerfen.
Nach bisheriger Rechtslage waren Sektoruntersuchungen auf das Wettbewerbsrecht beschränkt, um einen funktionierenden Wettbewerb zu gewährleisten. Dies wird nun auf den Verbraucherschutz ausgeweitet. Hierzu ist ein begründeter Verdacht auf erhebliche, dauerhafte oder wiederholte Verstöße gegen verbraucherschutzrechtliche Vorschriften notwendig, die nach ihrer Art oder ihrem Umfang die Interessen einer Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern beeinträchtigen. Davon erfasst sind bspw. Verstöße gegen das UWG und unwirksame AGBs.