Bundesrat beschließt erneut Textformerfordernis

CCV setzt sich weiterhin gegen Ausweitung ein

 
Am 27.04.2018 beschloss der Bundesrat einen Gesetzentwurf, wonach Verbraucher am Telefon geschlossene Verträge zu deren Wirksamkeit nachträglich in Textform bestätigen müssen. Seit 2013 gilt solch ein Erfordernis für Gewinnspieleintragsdienste. Bereits 2017 brachte der Bundesrat einen gleichlautenden Entwurf ein. Aufgrund des Endes der damaligen Legislaturperiode wurde dazu im Bundestag nicht mehr beraten. Der CCV lehnt solch eine Ausweitung der sogenannte Bestätigungslösung weiterhin ab (zur Pressemeldung).
 
Forderungen nach weitergehenden Bestätigungslösungen dienen nicht dem Verbraucherschutz, sondern widersprechen unserer modernen Dienstleistungsgesellschaft, tragen technischen Entwicklungen nicht Rechnung und verkennen die wirtschaftliche Bedeutung unseres Wirtschaftszweigs. Die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beauftragten Gutachter sehen die Bestätigungslösung ebenfalls skeptisch.