UPDATE 13.12.2021: CORONAVIRUS

Update: Am 10. Dezember 2021 beschlossen Bundestag und Bundesrat das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19“. Dieses enthält u. a. eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Zur Stärkung der Impfkampagne sollen zudem Apotheker, Zahnärzte sowie Tierärzte vorübergehend zur Impfung berechtigt werden. Die Bundesländer können per Parlamentsbeschluss ferner schärfere regionale Maßnahmen vorsehen (z. B. Verbote von Veranstaltungen, Messen und Kongressen; nicht möglich sind weiterhin Ausgangsbeschränkungen, pauschale Geschäfts- und Schulschließungen, die Schließung von Sporteinrichtungen und die Untersagung von Sportausübung, das Verbot von Reisen und Übernachtungsmöglichkeiten). Die Übergangsfrist für die Weitergeltung von Maßnahmen der Länder nach § 28a Absatz 1 IfSG, die bis zum 25. November 2021 (Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite) in Kraft getreten sind, wird bis 19. März 2022 verlängert.

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