Update: Am 7. Januar 2022 besprachen die Länderchefs und der Bundeskanzler weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie. Es wurde unter anderem beschlossen, dass der Zugang zur Gastronomie (Restaurants, Cafés, Bars, Kneipen etc.) weiterhin auf Geimpfte und Genesene beschränkt ist (2G) und zusätzlich spätestens ab dem 15. Januar 2022 bundesweit und inzidenzunabhängig nur noch mit einem tagesaktuellen Test oder mit dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) ab dem Tag der Auffrischungsimpfung möglich sein wird (2G Plus). Entsprechend der Empfehlung des Expertenrats werden Bund und Länder die Quarantäne- und Isolationszeiten teilweise verkürzen. Zudem werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein weiteres Mal dazu aufgerufen, Homeoffice zu nutzen und es wird an die Bundesbürger appelliert, die Impfangebote wahrzunehmen (es wurde in diesem Rahmen der Wille, eine Impfpflicht zu schaffen, bekräftigt). Weitere Maßnahmen betreffen z. B. den Personalausfall in der kritischen Infrastruktur und die Arbeitszeitflexibilisierung, um diesen abzufedern. Alle Informationen zu diesen Beschlüssen erhalten Sie auf der Infoseite der Bundesregierung (Beschluss als PDF). Bitte beachten Sie, dass – wie gehabt – die Umsetzung in einzelnen Bundesländern abweichen kann.
Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!