UPDATE 17.02.2022: CORONAVIRUS

Update: Bund und Länder haben am 16. Februar 2022 drei Öffnungsschritte vereinbart.

In einem ersten Schritt können ab sofort private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene wieder ohne Begrenzung stattfinden. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten aber weiterhin die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Der Zugang zum Einzelhandel soll wieder bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen möglich sein – die Maskenpflicht bleibt aber bestehen.

In einem zweiten Öffnungsschritt soll ab dem 4. März in der Gastronomie und bei Übernachtungsangeboten die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) gelten. Diskotheken und Clubs werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet. Bei überregionalen Großveranstaltungen sollen wieder mehr Personen zugelassen werden.

Im dritten Schritt ab dem 20. März sollen alle tief­greifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Auch die Homeoffice-Pflicht; Arbeitgeber können zum Infektionsschutz aber weiterhin Homeoffice anbieten. Die Maskenpflicht in Innenräumen bleibt hingegen bestehen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier (Beschluss als PDF).

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!