Update: Nachdem der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales einen Beschluss zum Gesetzentwurf zur Verlängerung der Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderen Leistungen (Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetz) vorgelegt hat, wurde dieser am 18. Februar 2022 im Bundestag verabschiedet. Unter anderem wird die maximale Bezugsdauer von 24 auf 28 Monate für diejenigen Betriebe verlängert, die spätestens bis zum 30. Juni 2021 mit dem Kurzarbeitergeldbezug begonnen haben. Von dieser Bezugsdauer sollen die Betriebe bis längstens zum 30. Juni 2022 profitieren können. Alle Informationen zur Verlängerung der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld erhalten Sie hier und hier.
Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!