UPDATE 28.03.2022: CORONAVIRUS

Update: Das Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetz wurde am 25. März 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Danach bleiben die Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2022 herabgesetzt. Mit dem Gesetz wird die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld befristet bis zum 30. Juni 2022 von 24 auf 28 Monate verlängert. Wegen der Verbesserungen auf dem Arbeitsmarkt wurden nicht alle Sonderregelungen verlängert. Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge läuft zum 31. März 2022 aus. Die Beiträge wurden den Arbeitgebern aufgrund der Covid-19 Pandemie zeitweise zu 100 Prozent erstattet, seit 1. Januar 2022 noch zur Hälfte. Das Bundesarbeitsministerium informiert über die aktuell geltenden Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld. Häufige Fragen beantwortet die Bundesagentur für Arbeit.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!