Update: Das Bundeskabinett hat am 31. August 2022 eine neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen, die am 1. Oktober 2022 in Kraft treten wird. Diese enthält Festlegungen und Umsetzungen von Schutzmaßnahmen im betrieblichen Hygienekonzept. Zudem sollen Arbeitgeber zur Erhöhung der Impfquote und Unterstützung der Beschäftigten bei der Wahrnehmung von Impfangeboten beitragen. Das BMAS informiert hier über die neue Verordnung und bietet darüber hinaus eine FAQ-Seite an.
Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!