Hinweisgeberschutzgesetz

Umfassende Informationen

Mit dem am 02.07.2023 in Kraft getretenen Hinweisgeberschutz-gesetz (HinSchG) soll der Schutz hinweisgebender Personen und sonstiger von einer Meldung betroffener Personen gestärkt werden. Die Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle besteht für Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten seit dem Inkrafttreten des HinSchG. In Unternehmen mit mindestens 50, aber weniger als 250 Beschäftigten besteht die Verpflichtung zum Betrieb einer internen Meldestelle ab 17.12.2023. Was beinhaltet das HinSchG? Was ist zu beachten? Umfassende Informationen erhalten Sie hier.