Änderung des Berufsbildungsgesetzes

Ausbildungsverträge ab 1. Oktober 2017

Das Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes ist am 5. April 2017 in Kraft getreten. Das Gesetz enthält unter anderem eine Änderung im Berufsbildungsgesetz bzgl. der Form des Ausbildungsnachweises. Der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) muss zukünftig entweder schriftlich oder elektronisch geführt werden.

In diesem Zuge gab es eine weitere Gesetzesänderung, wonach die ausgewählte Form des Ausbildungsnachweises ab dem 01. Oktober 2017 zwingend im Ausbildungsvertrag festzuhalten ist. Der gesamte Ausbildungsnachweis muss bei Anmeldung zur Prüfung seitens des Auszubildenden und des Ausbilders persönlich unterschrieben werden bzw. mit einer elektronischen Signatur versehen werden. Ausbildende sind zudem angehalten, die Ausbildungsnachweise regelmäßig durchzusehen.

Im Bereich der Beruflichen Bildung gibt es einen Bestandsschutz für die bestehenden Ausbildungsverträge sowie eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2017. Bereits laufende und bis dahin abgeschlossene Verträge müssen demnach nicht geändert werden.