Arbeitszeitflexibilisierung scheiterte im Bundesrat

Initiative Nordrhein-Westfalens

Der CCV fordert seit Jahren eine Flexibilisierung der Arbeitszeit.

Im Rahmen einer Gesetzesinitiative wollte Nordrhein-Westfalen nunmehr die Bundesregierung auffordern, das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) an die EU-Arbeitszeitrichtlinie anzupassen und damit auf die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt zu reagieren. Unter anderem sollte den Tarifpartnern ermöglicht werden, anstelle einer täglichen Arbeitszeit eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu vereinbaren.

Die Initiative erhielt bei der Abstimmung am 15. März 2019 leider nicht die erforderliche absolute Mehrheit. Der CCV wird sich auch weiterhin für eine Reform des ArbZG einsetzen!