ASC bereit für neue EU-Datenschutz-Grundverordnung

ASC Quality Monitoring und Compliance Recording: Vereinheitlichung des Datenschutzrechtes innerhalb der Europäischen Union für mehr Kontrolle über persönliche Daten

 

Hösbach, 15. Januar 2018 ASC, ein globaler Anbieter für Recording- und Analyselösungen, bietet seinen Kunden die notwendige Sicherheit bezüglich der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Diese tritt am 25. Mai 2018 in Kraft und vereinheitlicht den Schutz personenbezogener Daten in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Das „Recht auf Vergessenwerden“ ist ein wichtiger Bestandteil der DSGVO und verankert die Möglichkeiten, einmal gespeicherte Daten wieder löschen zu lassen. Mit Hilfe der ASC Lösung lassen sich gespeicherte Daten zielgerichtet finden und für eine Löschung markieren. Dabei werden alle User-Interaktionen protokolliert, um Missbrauch zu vermeiden. Die Nutzung des Vier-Augen-Prinzips erhöht die Sicherheit nochmals und garantiert, dass nur betroffene Datensätze entfernt werden.

„Mit Lösungen von ASC zur konformen Aufzeichnung sind Kunden für die Herausforderungen der neuen EU-Verordnung gewappnet,“ betont Marco Müller, Chief Operating Officer von ASC.