Ausgleichsabgabe reduzieren und gleichzeitig soziale Wirkung erzielen

Unternehmen, die ihre gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen nicht erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe entrichten. Was viele Unternehmen nicht wissen: Ein Teil dieser finanziellen Belastung lässt sich auf gesetzeskonforme Weise reduzieren – und gleichzeitig für einen sozialen Zweck einsetzen.

SpendEffekt – Die Ausgleichsabgabe Experten unterstützt Unternehmen bereits seit 2005 dabei, ihre Ausgleichsabgabe zu optimieren. Grundlage ist die Zusammenarbeit mit anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM). Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können 50 Prozent der auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Kosten auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden.

SpendEffekt übernimmt dabei die komplette Organisation und Abwicklung. Für das Unternehmen entstehen keine zusätzlichen Dienstleistungskosten.

Die Vorteile für Unternehmen

  • Ausgleichsabgabe rechtssicher reduzieren
  • Liquidität im Unternehmen erhalten
  • Keine zusätzlichen Dienstleistungskosten
  • Kein zusätzlicher organisatorischer Aufwand
  • Menschen mit Behinderung und deren Teilhabe am Arbeitsleben unterstützen
  • Soziales Engagement sichtbar machen und für CSR und Employer Branding nutzen

So wird aus einer gesetzlichen Verpflichtung ein konkreter Mehrwert: Das Unternehmen reduziert seine finanzielle Belastung und verbindet dies gleichzeitig mit nachvollziehbarer sozialer Wirkung.

SpendEffekt begleitet Unternehmen persönlich – von der Ermittlung des Potenzials bis zur vollständigen Abwicklung.

Interesse geweckt?

Unternehmen können unverbindlich prüfen lassen, welches Potenzial zur Reduzierung ihrer Ausgleichsabgabe besteht.

👉 Jetzt unverbindliches Informationsgespräch mit Ihrem Ausgleichsabgabe-Experten Wolfgang Hoffmann von SpendEffekt vereinbaren.

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