Beratung für Arbeitgeber in Sachen Inklusion

Einheitliche Ansprech­stellen sollen Lotsen­funktion über­nehmen

Welcher Arbeitgeber kennt sich schon aus im Förderdschungel in Sachen Inklusion? Oft werden mögliche Förderungen nicht in Anspruch genommen, weil sie schlicht nicht bekannt sind. Oder gar das Thema Inklusion gar nicht erst angegangen, da die Thematik zu komplex scheint. Nach wie vor ist die Arbeitsmarktsituation für Menschen mit Behinderung schwierig. Um dem entgegenzuwirken, werden laut einer Meldung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen ab 2022 von den Integrationsämtern in allen Bundesländern neue „Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber“ eingerichtet.

„Die ‚Einheitlichen Ansprechstellen‘ sollen Arbeitgeber proaktiv ansprechen, beraten und für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung gewinnen. Sie stehen für eine unabhängige Beratung zur Verfügung und sind den Arbeitgebern bei Anträgen bei den zuständigen gesetzlichen Leistungsträgern behilflich. Je nach Bundesland werden die ‚Einheitlichen Ansprechstellen‘ bei unterschiedlichen Trägern angesiedelt.“ 

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