BMJV fordert Ausweitung der Bestätigungslösung

CCV lehnt Vorstoß ab

Bundesjustizministerin Barley (SPD) sprach sich Mitte Januar 2019 für eine Ausweitung der sogenannten Bestätigungslösung aus. Die Bestätigungslösung hat zur Folge, dass am Telefon geschlossene Verträge erst wirksam werden, wenn diese durch den Verbraucher in Textform (Post, E-Mail, SMS, Fax etc.) bestätigt werden. Seit 2013 gilt die Bestätigungslösung für Gewinnspieleintragsdienste. Mehrere Medien griffen den Vorstoß von Bundesjustizministerin Barley auf. Bereits im September 2018 stellte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im Gespräch mit dem Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) eine Ausweitung der Bestätigungslösung in Aussicht.
 
Der CCV lehnte in einer Pressemitteilung den Vorstoß von Bundesjustizministerin Barley ab, wies Medienvertreter in persönlicher Ansprache auf seinen Standpunkt hin und informiert auf seiner Positionsseite fortlaufend ausführlich über das Thema.