Energiebranche im Visier
Die Bundesnetzagentur verhängte wegen unerlaubter, belästigender Werbeanrufe erstmals die Höchststrafe von 300.000 Euro. Insgesamt sollen sich rund 2.500 Verbraucher über das Unternehmen Energy2day beschwert haben. Den Einwand Energy2days, nur externe Serviceunternehmen seien zuständig gewesen, ließ die Bundesnetzagentur nicht gelten. „Der aktuelle Fall macht klar: Rechtliche Verantwortung kann nicht an Subunternehmer wegdelegiert werden“, betonte Behördenchef Jochen Homann.
Das Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig, Energy2day kann beim Amtsgericht Bonn Einspruch gegen die Entscheidung einlegen.
Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken wurde 2013 u. a. das Bußgeld wegen unerlaubter Werbeanrufe auf bis zu 300.000 Euro erhöht. In einer 2017 veröffentlichten Evaluierung, die der CCV begleitete, stellten Gutachter die grundsätzliche Wirksamkeit dieses Gesetzes fest, verdeutlichten jedoch, dass bspw. in der Energiebranche die Beschwerdezahlen weiterhin hoch sind.