Bundesrat beschloss Entwurf zum Textformerfordernis

CCV setzt sich gegen Ausweitung ein

Der Bundesrat beschloss am 12. Mai 2017 einen Gesetzentwurf zur Telefonwerbung. Danach sollen auf Grundlage von Werbeanrufen geschlossene Verträge erst wirksam werden, wenn der Unternehmer sein telefonisches Angebot dem Verbraucher gegenüber auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt und sich der Kunde daraufhin in Textform einverstanden erklärt. Der Bundesrat begründet die Verschärfung damit, dass überraschende Werbeanrufe und untergeschobene Verträge weiterhin florierten und das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken noch nicht evaluiert worden sei.

Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) widerspricht dieser Einschätzung und verweist u.a. auf die tatsächlich bereits vor zwei Monaten veröffentlichte Evaluierung, welche die Wirksamkeit des 2013 in Kraft getretenen Gesetzes bestätigt, eine Ausweitung des Textformerfordernisses skeptisch beurteilt und vielmehr reformbedürftige Ansatzpunkte in Verwaltung sowie Rechtsprechung sieht.

Der  CCV setzt sich auch weiterhin gegen eine Ausweitung des Textformerfordernisses ein und nimmt am 1. Juni 2017 an einer Dialogveranstaltung im Bundesjustizministerium teil.