Bundesregierung äußert sich zu einem Beschäftigtendatenschutzgesetz

Kleine Anfrage der FDP

Der CCV setzt sich seit Jahren für Regelungen des Beschäftigtendatenschutzes zugunsten unserer Branche ein. So fehlen der Rechtssicherheit dienende branchenspezifische Normen, denn das gesprochene Wort des Mitarbeiters stellt unsere zu erbringende Dienstleistung dar. Diese muss nach gängigen Qualitätsstandards gemessen und ohne Verletzung von Datenschutzinteressen optimiert werden können.
 
Gemäß Koalitionsvertrag möchten CDU, CSU und SPD auf Grundlage des Art. 88 DSGVO ein Beschäftigtendatenschutzgesetz erlassen, das Arbeitnehmerrechte schützt und für Arbeitgeber Rechtssicherheit schafft.
 
In einer kleinen Anfrage der FDP-Fraktion nach dem Stand eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes erwiderte die Bundesregierung nun, sie werde eine Prüfung vornehmen, Inhalte und Zeitpläne stünden jedoch hierzu noch nicht fest.