Weiterhin skeptisch
Am 27.04.2018 beschloss der Bundesrat einen Gesetzentwurf, wonach Verbraucher am Telefon geschlossene Verträge zu deren Wirksamkeit im Outbound nachträglich in Textform bestätigen müssen. Bereits 2017 brachte der Bundesrat einen gleichlautenden Entwurf ein. Aufgrund des Endes der damaligen Legislaturperiode wurde dazu im Bundestag nicht mehr beraten. Allerdings verwies die Bundesregierung in ihrer damaligen Erwiderung auf die Evaluierung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Ihr erschien es „nicht hinreichend gesichert, dass die im Gesetzentwurf des Bundesrates gewählten rechtlichen Regelungen die angestrebte Wirkung entfalten werden und die gebotene Rechtssicherheit schaffen.“
Auch zum neuerlichen Vorstoß des Bundesrats nahm die Bundesregierung Stellung, bezog sich auf ihre frühere Erwiderung und betonte insbesondere die Problematik der Bestätigungslösung in Bezug auf Dauerschuldverhältnisse sowie Beweislast.
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