Bundestag und Bundesrat beschlossen Gesetz für faire Verbraucherverträge

Branchenrelevante Änderungen

In der Nacht zum 25. Juni 2021 beschloss der Bundestag das Gesetz für faire Verbraucherverträge sowie eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes. Dabei nahm das Parlament ergänzend die Beschlussempfehlungen des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz zum „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ an. Branchenrelevante Änderungen ergeben sich u. a. durch Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten, durch Änderungen bei den vertraglichen Fristen sowie im Energiewirtschaftsgesetz durch das sektorale Textformerfordernis. Zudem wird der sogenannte Kündigungsbutton eingeführt.

Wenige Stunden nach dem Bundestag billigte am 25. Juni 2021 auch der Bundesrat die Gesetze (Gesetz für faire Verbraucherverträge, Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes).

Die Gesetze werden nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie treten zu großen Teilen im Folgequartal in Kraft. Die neuen Kündigungsregeln gelten allerdings erst nach einer mehrmonatigen Übergangsfrist, die Verpflichtung zum Kündigungsbutton zum 1. Juli 2022.

Der CCV informiert an dieser Stelle über die Änderungen.

Hintergrund:

CCV-Themenseite: https://cc-verband.de/themen/bestaetigungsloesung
CCV-Positionen: http://www.ccv-positionen.de
Themenseite der Bundesregierung zum „Gesetz für faire Verbraucherverträge“: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faire-verbrauchervertraege-1829172  
Themenseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) mit Regierungsentwurf und Stellungnahmen: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Faire_Verbrauchervertraege.html?nn=6705022  
Pressemitteilung des BMJV: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/121620_Faire_Verbrauchervertraege.html
Meldung des Bundesrats: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/21/1006/1006-pk.html#top-121