Call Center Verband kritisiert heutiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Heute hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Revisionssache entschieden, dass die Beschäftigung von Arbeitnehmern in Callcentern an Sonn- und Feiertagen unzulässig sei und damit ein Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs von 2013 bestätigt (Aktenzeichen 8 C 1776/12.N).

„Das heutige Urteil, Sonn- und Feiertagsarbeit im Callcenter zu verbieten, ist ein Schlag ins Gesicht der Verbraucher“, sagt Manfred Stockmann, Präsident des Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV). „Jetzt ist der Bundesgesetzgeber gefordert, schnell mit einer Änderung des Arbeitszeitgesetzes zu reagieren.“ Denn am Sonntag telefonisch nicht erreichbar zu sein, sei für viele Unternehmen keine Option. Es drohe die Abwanderung von Arbeitsplätzen zunächst in andere Bundesländer oder gleich ins benachbarte Ausland, so der Verband in einer ersten Stellungnahme.

Lesen Sie hier die vollständige CCV Pressemitteilung.

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Medienerwähnungen im TV:

http://www.n24.de/n24/Mediathek/videos/d/5772062/ausweitung-der-sonntagsarbeit-grenzen-gesetzt.html

http://www.sat1.de/news/video/abendnachrichten-26-11-2014-clip

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/sonntagsarbeit-103.html