Berlin, 19.12.2017. Kurz vor dem bevorstehenden Weihnachtsfest weist der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) noch einmal auf die Bedeutung der Sonn- und Feiertagsarbeit für deutsche Call- und Contactcenter hin. Gerade an den Feiertagen rund um Weihnachten greifen die Bürgerinnen und Bürger gern auf die Servicemitarbeiter in den Callcentern zurück. Sei es, um die technischen Geräte, die unter dem Christbaum lagen, zu installieren oder letzte Details der Flug- und Bahnreise zu Familie und Freunden zu klären. Doch diese liebgewonnenen Serviceleistungen könnten dieses Jahr zum letzten Mal zur Verfügung stehen.
Diese, für viele Menschen gewohnten, Selbstverständlichkeiten sind seit November 2014 gefährdet. Denn damals erklärte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die hessische Bedarfsgewerbeverordnung für teilweise unwirksam (AZ: 6 CN 1.13). Folge ist ein bis heute bestehendes Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit in hessischen Call- und Contactcentern, soweit keine Ausnahme des § 10 ArbZG greift. In den übrigen Bundesländern (außer Sachsen) bestehen die Bedarfsgewerbeverordnungen mit den entsprechenden Ausnahmetatbeständen zwar weiter, aufgrund des BVerwG-Urteils herrscht jedoch große Rechtsunsicherheit.
Der CCV und das von ihm initiierte „Bündnis für Kundenservice an Sonn- und Feiertagen“ erreichten einen Erlass zur Prüfung einer bundesrechtlichen Ausnahmeregelung zum Erhalt der Sonn- und Feiertagsarbeit in deutschen Call- und Contactcentern. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plante hierzu ein Forschungsvorhaben, das ermitteln sollte, wie viele Arbeitsplätze in der Branche von einem bundesweiten Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit betroffen wären, um eine Ausnahme zur Sicherung der Beschäftigung (§ 13 Abs. 1 Nr. 2c ArbZG) gerichtsfest zu begründen. Zur Prüfung, ob das Forschungsvorhaben möglich ist, wurde zunächst eine Machbarkeitsstudie erstellt, an der sich auch der CCV mit seiner Expertise beteiligte.
Nach derzeitigem Stand sieht das BMAS mit Blick auf die Studie keine Grundlage für eine bundesweite Gemeinwohlverordnung. Es sei aufgrund der Schwierigkeit einer Erhebung valider Zahlen nicht möglich, gerichtsfest auf Verordnungsebene Ausnahmen zuzulassen. Die Folge ist für die Call- und Contactcenter-Betreiber in allen Bundesländern mit Ausnahme Hessens und Sachsens Rechtsunsicherheit und die Gefährdung des Servicestandorts Deutschland inklusive vieler Arbeitsplätze.
„Der CCV wird sich – wie bereits in den letzten mehr als drei Jahren – für den Erhalt der Sonn- und Feiertagsarbeit in deutschen Call- und Contactcentern einsetzen“, betont CCV-Präsident Dirk Egelseer.
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Über den CCV
Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) ist die Stimme der deutschen Call- und Contactcenter-Branche sowie ihrer Dienstleister. Zu dem Wirtschaftszweig zählen neben eigenständigen Service- auch Inhouse-Callcenter in Unternehmen mit etwa 540.000 Beschäftigten. Mit seinen Mitgliedsunternehmen repräsentiert der CCV die führenden Call- und Contactcenter aus den Bereichen Handel, Finanzen, Industrie und Dienstleistung. Als größter Verband in diesem Bereich vertritt er die Interessen gegenüber Medien und Politik und ist innerhalb der Branche eine anerkannte Plattform für fachspezifischen Informationsaustausch. Der CCV bietet zudem ein umfangreiches Netzwerk für beste Branchenkontakte.
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