Berlin, 22. Januar 2021. In den vergangenen Tagen veröffentlichte die Bundesnetzagentur (BNetzA) in einer Pressemitteilung die Beschwerdezahlen zu unerlaubten Werbeanrufen. Demnach erreichten die BNetzA im Jahr 2020 insgesamt 63.273 schriftliche Beschwerden. Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) bemängelt weiterhin die noch immer fehlende Transparenz bei der Veröffentlichung.
Nachdem die Beschwerdezahlen zwischen 2018 und 2019 sanken, stieg die Zahl der bei der BNetzA eingegangen Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe im Vergleich (2019: 54.242, 2018: 62.247) nunmehr wieder an. Bei 63.273 schriftlichen Beschwerden konnte die BNetzA im Jahr 2020 jedoch lediglich in 17 Verfahren ein Bußgeld verhängen.
Wie bereits in den vergangenen Pressemitteilungen, veröffentlichte die Behörde auch dieses Jahr keine nach begründeten und unbegründeten Beschwerden aufgeschlüsselte Statistik. Gerade das ist jedoch nach Ansicht des CCV auch weiterhin von elementarer Bedeutung, um die Beschwerdezahlen exakt einordnen zu können. Denn nach Auskunft der Bundesregierung ist ein Großteil der Beschwerden, die die BNetzA erreicht, entweder nicht substantiiert oder es liegt gar kein Rechtsverstoß zugrunde. Dies ging im November 2018 aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor. Hierfür spricht auch die vergleichsweise geringe Anzahl von Verfahren mit verhängten Bußgeldern. Die BNetzA selbst betonte zudem in der Vergangenheit, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen einer verstärkten Berichterstattung und der Steigerung des Beschwerdeaufkommens besteht. Auch die Gutachter der „Evaluierung der verbraucherschützenden Regelungen im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ wiesen darauf hin.
„Es gibt keinen Zweifel, dass dieser Zusammenhang nach wie vor besteht. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, dass die Bundesnetzagentur in ihren Veröffentlichungen endlich zwischen begründeten und unbegründeten Beschwerden differenziert“, fordert CCV-Präsident Dirk Egelseer und ergänzt: „Die noch immer intransparente Veröffentlichungspraxis führt dazu, dass aus diesen Angaben nur schwerlich Rückschlüsse gezogen werden können und sie keine Grundlage für Forderungen nach einer sogenannten Bestätigungslösung bzw. einem Textformerfordernis darstellen. Erst wenn die Bundesnetzagentur dazu übergeht, die Beschwerdezahlen differenziert darzustellen, können diese entsprechend fundiert analysiert werden. Darüber hinaus schlüsselt die Bundesnetzagentur in ihrer Verlautbarung die Beschwerdezahlen noch immer nicht nach einzelnen Branchen auf, sondern benennt nur besonders betroffene Wirtschaftszweige.“
Zudem gibt die Veröffentlichung weiterhin keine Auskunft darüber, wie hoch der Anteil von Werbeanrufen aus dem Ausland ist. „Betrugsdelikte aus dem Ausland stellen jedoch das größte Problem dar und können nur mit umfassenden Mitteln bekämpft werden. Diese Fallgruppe kann auch nicht mithilfe von geplanten, den Geschäftsverkehr einschränkenden Maßnahmen wie einem Textformerfordernis beseitigt werden. Hier müssen vielmehr Bundesnetzagentur und Ordnungsbehörden mit erweiterten internationalen Befugnissen sowie besseren technischen Möglichkeiten ausgestattet werden. Es wäre daher sinnvoll, dass die Bundesnetzagentur und die Ordnungsbehörden auf internationaler Ebene mit den zuständigen Behörden anderer Länder enger zusammenarbeiten und dass das Überblenden von Rufnummern aus dem Ausland technisch unterbunden wird, um dem eigentlichen Kernproblem unzulässiger Telefonanrufe Herr zu werden“, betont CCV-Präsident Dirk Egelseer.
Der Verbraucher- und Beschäftigtenschutz ist dem CCV ein fundamentales Anliegen. Entsprechend wurde gemeinsam mit dem Deutschen Dialogmarketing Verband e. V. (DDV) und in Zusammenarbeit mit der BNetzA bereits 2007 ein Ehren- bzw. Branchenkodex erstellt, der verbindliche Regeln für das Telefonieverhalten der gesamten Branche festlegt.
Weiterführende Informationen:
- Pressemitteilung der BNetzA: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/20210113_UnerlaubteTelefonwerbung.html
- BNetzA-Maßnahmenliste wegen Verstößen gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/UnerlaubteTelefonwerbung/massnahmenliste/massnahmenliste-node.html
- Evaluierung der verbraucherschützenden Regelungen im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken: https://www.bmjv.de/DE/Service/Fachpublikationen/Evaluierung_unserioese_Geschaeftspraktiken.html
- Branchenkodex der Customer-Service- und Contact-Center-Branche – CCV (cc-verband.de)
- CCV-Stellungnahme zu den Evaluierungsergebnissen der BNetzA – CCV (cc-verband.de)
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