dpa-Artikel
Im Artikel „Unerlaubte Telefonwerbung auf dem Vormarsch“ der dpa vom 01.03.2017, u.a. veröffentlicht in der Heilbronner Stimme, wurde gefordert, der Gesetzgeber solle die schriftliche Bestätigung von am Telefon geschlossenen Verträgen ausweiten.
Der CCV setzte sich bereits im Rahmen des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken 2013 erfolgreich gegen eine weitergehende Regelung für andere Vertragsarten als die Gewinnspieleintragsdienste ein.
Die Forderung einer Ausweitung ist auch nach wie vor abzulehnen. Der Verbraucher- und Beschäftigtenschutz ist dem CCV ein großes Anliegen. Populistische Forderungen nach weitergehenden, schriftlichen Bestätigungslösungen dienen jedoch nicht diesem Zweck, sondern widersprechen unserer modernen Dienstleistungsgesellschaft und tragen technischen Entwicklungen nicht Rechnung.
Der CCV reagierte auf den Artikel mit einer Pressemitteilung.