Berlin, 20.05.2019. In den vergangenen Tagen veröffentlichten die Bundesnetzagentur (BNetzA) ihren Jahresbericht 2018 sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber seinen Tätigkeitsbericht 2017-2018. Während der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) die Forderung des BfDI, ein Beschäftigtendatenschutzgesetz zu erlassen, begrüßt, kritisiert er die nach wie vor intransparente Veröffentlichungspraxis der BNetzA.
Dem BNetzA-Jahresbericht 2018 zufolge, stieg die Anzahl der schriftlichen Beschwerden zur unerlaubten Telefonwerbung von 57.426 (2017) auf 62.247 im Jahr 2018. Wie bereits in den vergangenen Berichten, veröffentlichte die Behörde auch dieses Jahr keine nach begründeten und unbegründeten Beschwerden aufgeschlüsselte Statistik. Gerade dies ist jedoch nach Ansicht des CCV von elementarer Bedeutung, um die Beschwerdezahlen exakt einordnen zu können. Denn nach Auskunft der Bundesregierung ist ein Großteil der Beschwerden, die die BNetzA erreicht, entweder nicht substantiiert oder es liegt gar kein Rechtsverstoß zugrunde. Dies ging im November 2018 aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor. Die BNetzA selbst betonte zudem in der Vergangenheit, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen einer verstärkten Berichterstattung und der Steigerung des Beschwerdeaufkommens besteht. Auch die Gutachter der „Evaluierung der verbraucherschützenden Regelungen im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ wiesen darauf hin.
„Es gibt keinen Zweifel, dass dieser Zusammenhang besteht. Aus diesem Grund ist es weiterhin umso wichtiger, dass die Bundesnetzagentur zwischen begründeten und unbegründeten Beschwerden differenziert“, gibt CCV-Präsident Dirk Egelseer zu bedenken und ergänzt: „Die intransparente Veröffentlichungspraxis führt dazu, dass aus diesen Angaben nur schwerlich Rückschlüsse gezogen werden können und sie keine Grundlage für Forderungen nach einer sogenannten Bestätigungslösung darstellen. Erst wenn die Bundesnetzagentur dazu übergeht, die Beschwerdezahlen differenziert darzustellen, können diese entsprechend fundiert analysiert werden.“
Zudem gibt auch der Jahresbericht 2018 wieder keine Auskunft darüber, wie hoch der Anteil von Werbeanrufen aus dem Ausland ist. Gerade solche Anrufe, oft mit strafrechtlicher Relevanz, stellen ein großes Problem dar. Darüber hinaus schlüsselt die Bundesnetzagentur die Beschwerdezahlen nicht nach einzelnen Branchen auf, sondern benennt nur besonders betroffene Wirtschaftszweige.
Ulrich Kelber betont in seinem BfDI-Tätigkeitsbericht 2017-2018 den Wunsch, dass die Politik ein Beschäftigtendatenschutzgesetz schafft. Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung in der Arbeitswelt sei dieses wichtiger denn je. Regelungsbedarf sieht er unter anderem im Bereich der Überwachungssysteme am Arbeitsplatz.
Gemäß Koalitionsvertrag möchten CDU, CSU und SPD auf Grundlage des Art. 88 Datenschutzgrundverordnung ein Beschäftigtendatenschutzgesetz erlassen, das Arbeitnehmerrechte schützt und für Arbeitgeber Rechtssicherheit schafft. In einer Kleinen Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion nach dem Stand eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes erwiderte die Bundesregierung im Juni 2018, sie werde eine Prüfung vornehmen, Inhalte und Zeitpläne stünden jedoch hierzu noch nicht fest. Der CCV erhielt in Gesprächen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gleichlautende Signale.
„Der aktuell den Beschäftigtendatenschutz regelnde § 26 Bundesdatenschutzgesetz lässt viele praxisrelevante Problemstellungen offen. Ein unbefriedigender Zustand. Es ist von zentraler Bedeutung, endlich einen ins Gesetz gegossenen Ausgleich zwischen Arbeitnehmerrechten, Arbeitsgeberinteressen und Verbraucherschutz zu schaffen“, erklärt Constantin Jacob, CCV-Leiter Recht & Regulierung und Verbandsjustitiar. Dirk Egelseer gibt zu bedenken, dass „im Gegensatz zu beinahe allen anderen Wirtschaftszweigen Call- und Contactcenter in der Frage der Qualitätssicherung beschränkt werden – obwohl sich die gesamte Branche unentwegt Vorwürfen ausgesetzt sieht, am Telefon unsaubere bzw. unseriöse Dienstleistungen zu erbringen. Hier müssen der Branche auch legale, rechtssichere, bundeseinheitliche Möglichkeiten gegeben werden. Denn nichts beeinflusst die Qualität mehr, als eine durchgängige und individuelle Sicherung dieser.“
Der Verbraucher- und Beschäftigtenschutz ist dem CCV ein fundamentales Anliegen. Entsprechend wurde gemeinsam mit dem Deutschen Dialogmarketing Verband e. V. (DDV) und in Zusammenarbeit mit der BNetzA bereits 2007 ein Ehren- bzw. Branchenkodex erstellt, der verbindliche Regeln für das Telefonieverhalten der gesamten Branche festlegt.
Hintergrund
Jahresbericht 2018 der BNetzA:
Evaluierung der verbraucherschützenden Regelungen im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken:
http://www.bmjv.de/DE/Service/Fachpublikationen/Evaluierung_unserioese_Geschaeftspraktiken.html
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zum Thema Rufnummernmissbrauch:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/054/1905470.pdf
Tätigkeitsbericht des BfDI 2017-2018:
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Taetigkeitsberichte/TB_BfDI/27TB_17_18.html
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion unter anderem zum Thema Beschäftigtendatenschutzgesetz:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/026/1902653.pdf
CCV-Branchenkodex:
https://cc-verband.de/verband/branchenkodex
CCV-Themenseite:
Über den CCV
Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) ist die Stimme der deutschen Call- und Contactcenter-Branche sowie ihrer Dienstleister. Zu dem Wirtschaftszweig mit etwa 540.000 Beschäftigten zählen neben eigenständigen Service- auch Inhouse-Callcenter in Unternehmen. Mit seinen Mitgliedsunternehmen repräsentiert der CCV die führenden Call- und Contactcenter aus den Bereichen Handel, Finanzen, Industrie und Dienstleistung. Als größter Verband in diesem Bereich vertritt er die Interessen gegenüber Medien und Politik und ist innerhalb der Branche eine anerkannte Plattform für fachspezifischen Informationsaustausch. Der CCV bietet zudem ein umfangreiches Netzwerk für beste Branchenkontakte. www.cc-verband.de
Pressekontakt
ADVERB – Agentur für Verbandskommunikation
Tel.: 030 / 30 87 85 88-0
E-Mail: presse@cc-verband.de