CCV lehnt Gesetz zur Telefonwerbung ab

Berlin, 11.05.2017. Am morgigen Freitag, 12.05.2017, bringen die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Saarland den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung im Bundesrat ein. Nach dessen Maßgabe sollen auf Grundlage von Werbeanrufen geschlossene Verträge erst wirksam werden, wenn der Unternehmer sein telefonisches Angebot dem Verbraucher gegenüber auf einem dauerhaften Datenträger (bspw. Papier, DVD, E-Mail, SMS) bestätigt und sich der Verbraucher daraufhin in Textform einverstanden erklärt. Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) lehnt dies ab.

Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken wurde 2013 bereits ein Textformerfordernis für Gewinnspieleintragsdienste eingeführt. Der CCV setzte sich im Gesetzgebungsverfahren erfolgreich gegen eine weitergehende Regelung für andere Vertragsarten ein. Der im März 2017 vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlichte 253-seitige Evaluierungsbericht bestätigt die grundsätzliche Wirksamkeit dieses Gesetzes und sieht die Einführung eines Textformerfordernisses für weitere Vertragsarten skeptisch. Vielmehr wird Kritik an der Verwaltungspraxis und der Rechtsprechung des zuständigen Amtsgerichts Bonn geübt. So schlagen die Gutachter unter anderem eine bessere personelle Ausstattung der Bundesnetzagentur sowie die Verlagerung der gerichtlichen Zuständigkeit an ein Landes- oder Oberlandesgericht vor. Der CCV schließt sich dieser Einschätzung an.

Forderungen nach weitergehenden Bestätigungslösungen dienen nicht dem Verbraucherschutz, sondern widersprechen unserer modernen Dienstleistungsgesellschaft, tragen technischen Entwicklungen nicht Rechnung und verkennen die wirtschaftliche Bedeutung unseres Wirtschaftszweigs. Betroffen wäre der gesamte Outboundbereich, da der Vertragsschluss unverhältnismäßig erschwert würde. Gerade auch zulasten des Verbrauchers. „Bei mehr als 25 Millionen Telefonkontakten pro Tag sind ca. 25.000 bei der Bundesnetzagentur im Jahr 2016 eingegangene Beschwerden eine äußerst niedrige Quote. Diese rechtfertigt es nicht, einen ganzen Wirtschaftszweig zu diffamieren und die gewohnten komfortablen Bestellprozesse des Verbrauchers zu verkomplizieren“, betont Constantin Jacob, Leiter Recht & Regulierung, Verbandsjustitiar des CCV.

Die bestehende Rechtslage, die dem Verbraucher ein umfassendes Widerrufsrecht einräumt, reicht aus, um den Bedürfnissen des Verbraucherschutzes gerecht zu werden. „Wer die Möglichkeit des Widerrufs nicht nutzt, wird sich auch nicht auf eine Unwirksamkeit auf Basis der angedachten Bestätigungslösung berufen“, gibt des Weiteren Dirk Egelseer, CCV-Vizepräsident und Vorstand Recht & Regulierung, zu bedenken.

Betrugsdelikte aus dem Ausland stellen das größte Problem dar. Dieses kann jedoch auch mithilfe einer Bestätigungslösung nicht beseitigt werden. Bundesnetzagentur und Ordnungsbehörden müssen vielmehr mit erweiterten internationalen Befugnissen sowie besseren technischen und personellen Möglichkeiten ausgestattet werden. Eine Gesetzesänderung ist dagegen der bequemste Weg. Aber einer, der alle Marktteilnehmer, Kunden und Unternehmen gleichermaßen, unverhältnismäßig stark einschränkt.

Dem CCV ist der Verbraucher- und Beschäftigtenschutz ein fundamentales Anliegen. Entsprechend wurde gemeinsam mit dem Deutschen Dialogmarketing Verband e. V. (DDV) und in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur ein Branchenkodex erstellt, der verbindliche Regeln für das Telefonieverhalten festlegt. Eine Ausweitung des Textformerfordernisses dient jedoch nicht dem Verbraucherschutz, sondern läuft vielmehr auch den von der Bundesregierung in der „Digitalen Agenda“ formulierten Zielen zuwider.

Hintergrund
Link zur Evaluierung der verbraucherschützenden Regelungen im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken: http://www.bmjv.de/DE/Service/Fachpublikationen/Evaluierung_unserioese_Geschaeftspraktiken.html

Link zum Gesetzesantrag der Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Saarland: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/957/tagesordnung-957.html?cms_topNr=41#top-41

Link zum CCV-Branchenkodex: https://cc-verband.de/verband/branchenkodex/

Link zum CCV-Positionspapier „Regulierung mit Augenmaß“: https://cc-verband.de/themen/ccv-positionen/regulierung-mit-augenmass/

Über den CCV
Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) ist die Stimme der deutschen Call- und Contactcenter-Branche sowie ihrer Dienstleister. Zu dem Wirtschaftszweig zählen neben eigenständigen Service- auch Inhouse-Callcenter in Unternehmen. Die 520.000 Beschäftigten in der Branche erwirtschaften jährlich über 21 Milliarden Euro. Mit seinen Mitgliedsunternehmen repräsentiert der CCV die führenden Call- und Contactcenter aus den Bereichen Handel, Finanzen, Industrie und Dienstleistung. Als größter Verband in diesem Bereich vertritt er die Interessen gegenüber Medien und Politik und ist innerhalb der Branche eine anerkannte Plattform für fachspezifischen Informationsaustausch. Der CCV bietet zudem ein umfangreiches Netzwerk für beste Branchenkontakte.

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