Beschluss von Vorstand, Beirat und Geschäftsstelle
CCV-Vorstand, -Beirat und -Geschäftsstelle beschlossen im Februar 2022 im Zuge der Verbandsumbenennung und der Registrierung des CCV im Lobbyregister des Deutschen Bundestages die „CCV-Richtlinie zur Kartellrechtskonformität und zur politischen Interessenvertretung“. Darin bekennen sich die CCV-Funktionsträger sowie die Mitarbeitenden der CCV-Geschäftsstelle zur Einhaltung des Kartellverbots in § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie zur engagierten, seriösen sowie transparenten politischen Interessenvertretung.