Zahlreichen politischen Ansprechpartnern überreicht
Am 27.04.2018 beschloss der Bundesrat einen Gesetzentwurf, wonach Verbraucher am Telefon geschlossene Verträge zu deren Wirksamkeit nachträglich in Textform bestätigen müssen. Bereits im Mai 2017 brachte der Bundesrat einen gleichlautenden Entwurf in den Bundestag ein. Solche Forderungen dienen jedoch nicht dem Verbraucherschutz, sondern widersprechen unserer modernen Dienstleistungsgesellschaft, tragen technischen Entwicklungen nicht Rechnung und verkennen die wirtschaftliche Bedeutung unseres Wirtschaftszweigs.
Der CCV überreichte dem Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dem Bundestagsausschuss für Justiz und Verbraucherschutz sowie allen Bundestagsfraktionen eine siebenseitige Stellungnahme, in der sich der Verband ausführlich äußert und die Interessen der Branche vertritt.