Textformerfordernis & Beschäftigtendatenschutz
CCV-Präsident Dirk Egelseer und CCV-Verbandsjustitiar Constantin Jacob führten am 25.09.2018 Gespräche im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).
Ein z. B. durch den Bundesrat gefordertes, umfassendes Textformerfordernis für sämtliche Vertragsarten, wonach am Telefon geschlossene Verträge nachträglich in Textform (z. B. E-Mail, SMS, Fax, Post) bestätigt werden müssen, sieht das BMJV skeptisch. Allerdings wird es sich für solch eine Regelung in bestimmten Branchen, insbesondere im Energiesektor, einsetzen.
Ein weiterer Gesprächspunkt war der Beschäftigtendatenschutz. Hier fehlt es weiterhin an einer klaren Rechtsgrundlage für unsere Branche. Mit solch einer Regelung ist nach BMJV-Auskunft mittelfristig auch nicht zu rechnen. Erörtert wurde in diesem Rahmen zudem die Idee einer Aufnahmepflicht von Telefongesprächen bzw. ein Verbraucherrecht auf Gesprächsaufzeichnung.