CCV zum 0180-Urteil des EuGH

Pressemitteilung des CCV

Am 02.03.2017 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass 0180-Nummern im Zusammenhang mit bereits geschlossenen Verträgen europarechtswidrig sind.

Dem Urteil lag eine Klage der Frankfurter Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs gegen einen Online-Elektronikhändler zugrunde, der eine 01805-Nummer für den Kontakt zu seinen vertraglich gebundenen Kunden einsetzte. Nach Ansicht des EuGH dürfen solche Telefonate die Kosten eines gewöhnlichen Anrufs aus dem Fest- oder Mobilfunknetz nicht übersteigen. Eine teurere Rufnummer widerspricht der zugrundeliegenden EU-Verbraucherrechte-Richtlinie, da Verbraucher abgeschreckt werden könnten, Rückfragen zu Lieferterminen, Rechnungen oder Gewährleistungen zu stellen.

Der CCV begrüßt die mit dem Urteil einhergehende Rechtssicherheit für Unternehmen und Verbraucher, erwartet aber, dass die zeitliche, technische und organisatorische Machbarkeit berücksichtigt wird. Auch könnte das Urteil nicht unbedingt dazu beitragen, die Qualität der angebotenen Servicehotlines zu verbessern.

Der CCV veröffentlichte hierzu eine Pressemitteilung.