Datenschutzbeauftragter künftig erst ab 20 Beschäftigte

Zustimmung des Bundesrats

Nachdem der Deutsche Bundestag im Sommer ein Gesetz zur Anpassung nationaler Vorschriften an die DSGVO beschloss, stimmte nun auch der Bundesrat zu.  Mit dem Paket werden insgesamt 154 Gesetze geändert. Eines der wichtigsten Punkte ist der betriebliche Datenschutzbeauftragte: Die verpflichtende Schwelle zur Bestellung wird mit dem Beschluss von zehn auf 20 Beschäftigte erhöht.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es wird voraussichtlich am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.