Impressum überprüfen
Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) wird in Deutschland nationales Recht an den Digital Services Act (DSA) der EU angepasst. Es ersetzt zudem seit 14.05.2024 das Telemediengesetz (TMG) und größtenteils das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Wichtig für Webseitenbetreiber: § 5 DDG enthält zwar praktisch wortgleich die Regelungen des bisherigen § 5 TMG, ein entsprechend vorhandener Hinweis im Impressum muss jedoch von § 5 TMG in § 5 DDG geändert werden. Zu beachten ist, dass im Impressum die Nennung der einschlägigen Norm – jetzt also § 5 DDG – nicht zwingend notwendig ist. Ebenfalls geändert wurde im Zuge des DDG die Bezeichnung des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzes (TTDSG), dieses wurde in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt. Informationen zum DDG erhalten Sie an dieser Stelle. Informationen hält der CCV auch zur digitalen Regulierung (u. a. zum DSA) und zum Telekommunikationsrecht (u. a. TDDDG) bereit.