DSGVO nachbessern

Antrag Bayerns im Bundesrat

Das Bundesland Bayern hat nach dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 6. Juli 2018 einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht. Dieser sieht u. a. Nachbesserungen bei zivilrechtlichen Ansprüchen von Verbänden aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße sowie eine Klausel gegen missbräuchliche Abmahnpraktiken bei nur geringfügigen Datenschutzverstößen vor.

Sobald die Ausschüsse ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt der Gesetzesantrag zur Beschlussfassung erneut ins Plenum.

Der CCV bietet zur DSGVO eine Roadshow an. Nächster Termin ist am 24. Juli in München.