E-Rechnungspflicht und CCV-Mitgliedsbeitragsrechnungen

Mit dem Wachstumschancengesetz ist am 1. Januar 2025 die E-Rechnung für inländische B2B-Rechnungen zur Pflicht geworden. Es gelten jedoch einige Übergangsfristen. Bis 31.12.2026 dürfen weiterhin Papierrechnungen versendet werden, und Unternehmen bis 800.000 € Vorjahresumatz dürfen auch bis 31.12.2027 weiterhin sonstige Rechnungen versenden. Detaillierte Informationen finden Sie beispielsweise hier bei unserem CCV-Mitglied DATEV.

Was heißt das nun für die CCV-Mitgliedsbeitragsrechnungen, die gemäß der neuen Beitragsordnung ab Januar 2025 versendet werden?

  • Wir werden 2025 unsere Rechnungen weiterhin noch als PDF per Mail an die bei uns hinterlegte Mailadresse versenden. Ist keine gesonderte Rechnungsmailadresse bekannt, versenden wir an die Mailadresse unseres Hauptansprechpartners für die CCV-Mitgliedschaft.
  • Wenn Sie uns gern noch eine Rechnungsmailadresse zukommen lassen möchten, senden Sie diese bitte an unsere zentrale Rechnungsmailadresse rechnungen@cc-verband.de.
  • Sollten Sie eine Zusendung der Rechnung als E-Rechnung oder postalisch wünschen, so senden Sie uns bitte eine entsprechende Information an rechnungen@cc-verband.de.
  • Benötigen Sie eine PO- oder Bestellnummer auf Ihrer Rechnung? Senden Sie diese bitte zeitnah an rechnungen@cc-verband.de.
  • Hat sich Ihre Adresse oder Ihre Firmierung geändert? Dann senden Sie uns bitte eine Information.