EDSA aktualisiert Leitlinien zu Cookies

Leitlinien zur Einwilligung in die Nutzung von Internetseiten

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) veröffentlichte angesichts der vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) festgestellten Rechtslage eine aktualisierte Fassung seiner „Leitlinien zur Einwilligung in die Nutzung von Internetseiten“. Der EDSA stellt darin klar, dass der Zugang zu einer Website nicht abhängig von der Erlaubnis in das Setzen von sogenannten Cookies sein darf. Auch die bloße Weiternutzung einer Seite wird nicht als wirksame Einwilligung angesehen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Professor Ulrich Kelber befürwortete diese Aktualisierung.