Ein guter Tag für den Datenschutz und die Demokratie in Europa

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem heutigen Urteil die anlasslose Speicherung aller Verbindungsdaten für unvereinbar mit den europäischen Grundrechten erklärt und als ungültig kassiert. Die pauschale, verdachtslose Registrierung aller Spuren der elektronischen Kommunikation ist ein besonders schwerer Eingriff in die Menschenrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz der personenbezogenen Daten.

Der EuGH geht mit seiner Entscheidung auch über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2010 hinaus, indem er die grenzenlose Vorratsdatenspeicherung in mehrfacher Hinsicht für unverhältnismäßig erklärt. Das ist insofern bemerkenswert, als in letzter Zeit wiederholt in Frage gestellt wurde, ob der EuGH den Grundrechtsschutz ebenso ernst nimmt wie das Bundesverfassungsgericht. Daran besteht nach dieser Entscheidung kein Zweifel mehr.

Zwar ist der Gerichtshof der Auffassung, dass die Vorratsdatenspeicherung einem legitimen Ziel dient. Bei dessen Verfolgung ist der europäische Gesetzgeber aber weit übers Ziel hinausgeschossen. Auf europäischer Ebene muss jetzt grundsätzlich darüber diskutiert werden, ob die Vorratsdatenspeicherung tatsächlich geeignet und erforderlich ist. Neuere Untersuchungen gerade in den USA haben gezeigt, dass insoweit erhebliche Zweifel angebracht sind.

Jedenfalls kann die Bundesregierung ihre Pläne begraben, jetzt schnell ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg zu bringen.

Menschenrechte gehen vor Koalitionsräson. Da die Richtlinie ungültig ist, droht auch keine Strafzahlung mehr.

Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Alexander Dix, betont: „Dies ist ein guter Tag für den Datenschutz und die Demokratie in Europa. Die Eignung der Vorratsdatenspeicherung muss jetzt neu diskutiert werden. Dies ist nicht der Zeitpunkt für Schnellschüsse.“