Entgelttransparenzgesetz am 12. Mai im Bundesrat

Entgeltgerechtigkeit zwischen Frauen und Männern

Der Bundestag beschloss am 30. März 2017 das Entgelttransparenzgesetz. Der Bundesrat wird sich am 12. Mai 2017 abschließend hiermit befassen.

Ziel des Gesetzes ist mehr Entgeltgerechtigkeit zwischen Frauen und Männern. Hierfür besteht in Unternehmen mit mehr als 200 Arbeitnehmern ein individueller Auskunftsanspruch. Dieser Anspruch bezieht sich auf Kriterien und Verfahren der Entgeltermittlung sowie auf das Vergleichsentgelt. Ebenfalls ist die Angabe des durchschnittlichen monatlichen Bruttoentgelts des jeweils anderen Geschlechts Gegenstand des Anspruchs. Aus Gründen des Datenschutzes darf das Vergleichsentgelt nicht angegeben werden, wenn die Vergleichstätigkeit von weniger als sechs Beschäftigten ausgeübt wird.

Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern müssen ein regelmäßiges betriebliches Prüfverfahren durchführen und, soweit sie nach dem HGB lageberichtspflichtig sind, einen Bericht über Gleichstellung und Entgeltgleichheit im Bundesanzeiger veröffentlichen.