EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung

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Im Mai urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Unternehmen die täglich effektiv geleistete Arbeitszeit erfassen müssen. Der EuGH entschied, dass die Mitgliedstaaten Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit der Mitarbeiter gemessen werden kann.
 
Informieren Sie sich hier über das Urteil und zudem über die europapolitischen Positionen des CCV sowie die Initiative „Mehr Arbeitszeitflexibilität“.