Teilprojekt „Unerlaubte Telefonwerbung“
Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken wurde 2013 unter anderem ein Textformerfordernis für Gewinnspieleintragsdienste eingeführt. Der CCV setzte sich im Gesetzgebungsverfahren erfolgreich gegen eine weitergehende Regelung für andere Vertragsarten ein.
Der Koalitionsvertrag 2013 sah eine Evaluierung zwei Jahre nach Inkrafttreten vor. Diese wurde 2016 mit einjähriger Verspätung von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf sowie der Universität Osnabrück durchgeführt und am 23. März 2017 auf 253 Seiten veröffentlicht. Der CCV beteiligte sich mit seiner Expertise an dieser Evaluierung.
Im Teilprojekt „Unerlaubte Telefonwerbung“ stellten die Gutachter fest, dass die Beschwerden wegen Telefonwerbung seit 2014 leicht rückläufig sind. Die Bußgeldverfahren gingen nach der Gesetzesnovelle zunächst zurück, stiegen 2016 aber wieder an, erreichten jedoch nicht das Niveau der Jahre 2011 bis 2013. Die Zahl der Bußgeldbescheide nahm seit 2013 erheblich ab, während durch den erhöhten Bußgeldrahmen jedoch die Bußgelder ansteigen. Das Gutachten bestätigt im Grundatz die Wirksamkeit der Gesetzesnovelle 2013, enthält jedoch auch eine Reihe von Handlungsoptionen für eine mögliche Weiterentwicklung des Gesetzes.