Fehlerhafte IDD-Anpassung

Versicherungsvertriebsrichtlinie

Die Insurance Distribution Directive (IDD, Richtlinie [EU] 2016/97) betrifft den gesamten Versicherungsvertrieb.
 
Ein ursprünglicher Entwurf zur Änderung der Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) zwecks IDD-Anpassung besagte, dass bei einem rein telefonischen Kontakt Auskünfte zum Vermittler erst nach Abschluss des Versicherungsvertrags vorzunehmen sind. Nach dem im Juli 2018 veröffentlichten überarbeiteten Entwurf sind die Informationen hingegen bereits im Rahmen des ersten Kontakts zu erteilen. Diese überraschende Änderung wurde nicht begründet und entspricht nicht der IDD. Die Regelung stellt eine Erschwerung des Telefonvertriebs dar, da kein Vertragsschluss möglich wäre, ohne dass dem Kunden zuvor in Textform (per E-Mail, Post etc.) die Informationen zur Verfügung gestellt wurden. Es deutet einiges darauf hin, dass es sich um ein redaktionelles Versehen des Gesetzgebers handelt.
 
Der CCV übersandte den zuständigen politischen Ansprechpartnern eine Stellungnahme.