Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken am 9. Oktober 2013 in Kraft getreten

Nach der Beschlussfassung des Deutschen Bundestages Anfang Juli 2013 und des Bundesrates am 20. September 2013 über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum sog. „Anti-Abzocke-Gesetz“ hat der Bundespräsident, Joachim Gauck, das Gesetz unterzeichnet.

Am 8. Oktober 2013 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 59, S. 3714 – 3718 veröffentlicht und ist damit ab dem 9. Oktober 2013 in Kraft getreten.

Folgende Änderungen ergeben sich für unsere Branche:

  • Textformerfordernis zu Gewinnspieleintragsdiensten: § 675 BGB wird folgender Absatz 3 angefügt: „Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, die Anmeldung oder Registrierung des anderen Teils zur Teilnahme an Gewinnspielen zu bewirken, die von einem Dritten durchgeführt werden, bedarf der Textform.“,
  • Erhöhung der Bußgelder für unerlaubte Werbeanrufe von 50.000 € auf 300.000 €,
  • Einbeziehung von unerlaubten Werbeanrufen mit Hilfe einer automatischen Anrufmaschine in die Ahndung mit einer Geldbuße.

Auf unserer CCV Website finden Sie den gesamten Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens und eine Übersicht über die Lobbyarbeit des CCV zum „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“.