Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts

Zur Abstimmung im Bundesrat am 12. Mai

Der Bundestag hat am 20. April den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“ mehrheitlich gebilligt, heute ist er nun zur Abstimmung im Bundesrat.

„Die Bundesregierung möchte den inklusiven Arbeitsmarkt stärker fördern. Für eine inklusive Gesellschaft sei es entscheidend, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können, begründet die Regierung ihren Entwurf und verweist zugleich auf den hohen Fachkräftebedarf. Die Maßnahmen dieses Gesetzes zielten darauf ab, mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten und zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung zu ermöglichen.“ (Quelle und weitere Informationen: Deutscher Bundestag)