Information der VBG
Das neue digitale Meldeverfahren zur gesetzlichen Unfallversicherung ist gestartet und die VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) bat uns um Information unserer Mitglieder.
Anfang Dezember werden die VBG-Mitgliedsunternehmen aufgefordert, die zur Beitragsberechnung für das Jahr 2017 erforderlichen Daten mitzuteilen. Für 2017 müssen die Unternehmen diese Daten zum letzten Mal in zwei Meldungen übermitteln, einmal mit dem bisherigen Entgeltnachweis und zusätzlich mit dem Lohnnachweis Digital. Bei nicht fristgerecht eingereichten oder unvollständigen Angaben werden die notwendigen Daten von der VBG geschätzt. Die Parallelmeldung ist ein letztes Mal notwendig, um die auf beiden Meldewegen übermittelten Werte zu vergleichen und so die Qualität des neuen digitalen Meldeverfahrens zu sichern.
Weitere Informationen finden Sie hier.