Erhöhung ab 1. Januar 2019
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einer Verordnung des Bundesarbeitsministeriums zugestimmt, nach der der Mindestlohn im nächsten Jahr auf 9,19 Euro, im Jahr 2020 auf 9,35 Euro steigt. Die Verkündung der Verordnung soll noch in diesem Jahr im Bundesgesetzblatt erfolgen, sodass der neue Mindestlohn ab 1. Januar 2019 gilt. Ende Juni hatte die Mindestlohn-Kommission ihren Anpassungsbeschluss gefasst und ihren Bericht vorgestellt. Der Mindestlohn liegt derzeit bei 8,84 Euro brutto je Zeitstunde. Die Kommission empfahl die nun beschlossene Erhöhung. Sie berät alle zwei Jahre über die Anpassungen der Höhe des Mindestlohns. Die Mindestlohn-Kommission prüft dabei, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Sie orientiert sich dabei nachlaufend an der Tarifentwicklung.
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