Musterfeststellungsklage beschlossen

Ab 01.11.2018 in Kraft

Der Bundestag beschloss am 14.06.2018 die Musterfeststellungsklage. Hierdurch erhalten Verbraucher in Fällen mit vielen Betroffenen (Bspw. VW-Diesel-Affäre) künftig neue Klagemöglichkeiten gegen Unternehmen.

Zunächst muss ein zur Musterfeststellungsklage berechtigter Verband die Ansprüche von zehn Betroffenen glaubhaft machen. Auf dieser Grundlage entscheidet das Gericht über die Zulässigkeit der Klage. Ist die Klage zulässig, wird sie öffentlich bekannt gemacht und innerhalb von zwei Monaten müssen sich 40 weitere Betroffene in einem Klageregister eintragen.
 
In solchen Musterprozessen sollen strittige grundlegende Fragen generell geklärt werden. Danach müssen Verbraucher ihre konkreten Ansprüche in einem Folgeprozess geltend machen.