Novellierung des Mindestlohngesetzes
Seit 1. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland. Dieser stieg zum 1. Januar 2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde. Aber nicht nur der Mindestlohn stand im Fokus des Gesetzgebers. Auch Haftungsregelungen beim Einsatz von Nachunternehmern, Arbeitskonten, Ausschlussfristen und Aufzeichnungspflichten, welche die Arbeitszeit betreffen, stellen Arbeitgeber vor Herausforderungen. Hinzu kommen erste höchstrichterliche Entscheidungen zur Auslegung des Mindestlohngesetzes.
Eine neue Informationsbroschüre der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., in welcher der CCV Mitglied ist, erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen des Mindestlohngesetzes. CCV-Mitglieder können diese Broschüre kostenfrei bei der CCV-Geschäftsstelle anfordern.