Novellierung des Mutterschutzrechts

Neuerungen zum 1. Januar 2018

Im Mutterschutz treten zum 1. Januar 2018 mehrere rechtliche Neuerungen in Kraft. Diese sollen zu einem ungestörten Betriebsablauf beitragen, ohne die Schwangeren zu gefährden.

Unter anderem gibt es beim Verbot der Nachtarbeit Neuerungen. Es besteht kein Beschäftigungsverbot, solange die Aufsichtsbehörde über den Antrag auf Ausnahmegenehmigung für eine Beschäftigung zwischen 20 und 22 Uhr nicht entschieden hat. Die Ausnahmegenehmigung gilt als erteilt, wenn der Antrag nicht innerhalb von sechs Wochen abgelehnt wird. Weitere Neuerungen betreffen die Gefährdungsbeurteilung.

Ausführliche Informationen zu den Neuerungen finden Sie hier.