Internationale Datentransfers von Unternehmen
Im Rahmen einer länderübergreifenden Kontrolle durch die Datenschutzaufsichtsbehörden werden Datenübermittlungen durch Unternehmen in Staaten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten) überprüft. Die an der Kontrolle teilnehmenden Behörden schreiben nun die jeweils ausgewählten Unternehmen auf der Basis eines gemeinsamen Fragekatalogs an.
Weitere Informationen erhalten Sie u. a. beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (inklusive Fragebögen) und bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.